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   OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 13 U 168/18   

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https://dejure.org/2020,2198
OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 13 U 168/18 (https://dejure.org/2020,2198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.01.2020 - 13 U 168/18 (https://dejure.org/2020,2198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Januar 2020 - 13 U 168/18 (https://dejure.org/2020,2198)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 872 ZPO, § 5 hessisches HinterlegungsG, § 111g StPO, § 111i StPO
    Zum Vorrang des Verteilungsverfahren gemäß §§ 872 ff. ZPO gegenüber Herausgabeklagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Vorrang des Verteilungsverfahren gemäß §§ 872 ff. ZPO gegenüber Herausgabeklagen

  • rechtsportal.de

    BGB § 372 ; ZPO §§ 872 ff.
    Statthafte Rechtsbehelfe im Verteilungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 26.11.1991 - 1 Ws 1010/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 13 U 168/18
    Vor diesem Hintergrund ist die Hinterlegungsstelle von Amts wegen verpflichtet, ein gerichtliches Verteilungsverfahren nach §§ 872 ff. ZPO einzuleiten, in dessen Rahmen der Rechtspfleger des Verteilungsgerichts die Wirksamkeit der Pfändungen zu prüfen und einen Teilungsplan mit der festgestellten Rangfolge der Gläubigeransprüche aufzustellen hat (vgl. Savini, Rpfleger 2016, 454, 460; Rönnau/Rönnau, Die Vermögensabschöpfung in der Praxis, 2. Aufl. 2015, Rn. 281 f.; ferner OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.1991 - 1 Ws 1010/91; OLG München, Beschluss vom 11.8.2010 - 13 W 1860/10).
  • OLG Koblenz, 22.04.1983 - 4 W 151/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 13 U 168/18
    Dies hat zur Folge, dass eine Klage auf Herausgabe des hinterlegten Geldbetrags unzulässig ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 22.4.1983 - 4 W 151/83; MünchKomm/Dorndörfer, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 872 Rn. 15; Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 572 Rn. 3; Musielak/Voit/Becker, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 872 Rn. 7; Saenger/Kindl, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 872 Rn. 8; Savini, Rpfleger 2016, 454, 460).
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